Antrag auf Mitgliedschaft

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Mitgliedschaft

Startups müssen einen aktuellen Handelsregisterauszug oder sonstige Unterlagen, aus denen sich das Gründungsdatum ergibt, unaufgefordert einreichen. Andernfalls erfolgt automatisch die Einstufung in den jeweils gültigen Unternehmenstarif.

Zu Beginn einer Mitgliedschaft kann zum Ende des ersten Monats von beiden Seiten gekündigt werden. Danach gelten die Kündigungsfristen der AGB. Änderungen der Bankverbindung und der Adressen sind unverzüglich zu melden. Für diesen Rumpfmonat wird kein Mitgliedsbeitrag erhoben.

Der Beitritt als Mitglied des INNOPORT ist nur mit SEPA Lastschriftmandat und gültiger E-Mail-Adresse möglich. Mit dem Eintritt erklärt sich der Vertragspartner mit der elektronischen Speicherung seiner Daten zu Vertragszwecken einverstanden. Mit der Unterschrift erklärt der Vertragspartner, dass er die Datenschutzerklärung gem. DSGVO, des INNOPORT anerkennt.

Jährlicher Beitrag für Mitglieder*: (netto)

Die Mitgliedschaft beginnt*

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